Firmenbildung:
- Personen- oder Sachfirma bzw. Kombination
- Gesellschaftsbezeichnung „AG“, ausgeschrieben oder mit Kürzel
- Bei Personenfirmen darf das Kürzel „AG“ nicht vorangestellt werden, da es sonst zu Auslegungsschwierigkeiten für das Publikum kommen könnte (Vorname oder Gesellschaftskürzel?)
- Seit 01.01.2008 müssen auch alle Aktiengesellschaften und Genossenschaften zwingen den Zusatz „AG“ oder „Aktiengesellschaft“ im Geschäftsverkehr führen (Credit Suisse AG) [HR-Eintragung und Firmengebrauchspflicht, OR 954a].
Zusatz / Beispiele
- „… AG“
- „AG ….“
- „Aktiengesellschaft …“
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.